Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Landesgartenschau Frankenberg/Sa. gemeinnützige GmbH

(Stand: November 2018)

1. Geltungsbereich

1.1. Veranstalter der Landesgartenschau Frankenberg/Sa. 2019 und Hausherrin des Landesgartenschaugeländes ist die Landesgartenschau Frankenberg/Sa. gemeinnützige GmbH (nachfolgend LGS Frankenberg/Sa. gGmbH).

1.2 Für Kunden im Sinne von §13 BGB gelten für den Verkauf von Tages- und Dauerkarten zum Besuch der Landesgartenschau Frankenberg/Sa. 2019, die vom 20. April bis 6. Oktober 2019 stattfindet, sowie für alle sonstigen Leistungen der LGS Frankenberg/Sa. gGmbH gegenüber dem Besucher ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Ticketbestellung gültigen Fassung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Datenerfassung und -verarbeitung

2.1 Die LGS Frankenberg/Sa. gGmbH verarbeitet von Kunden bereitgestellte personenbezogene Daten:

1. für die Vorbereitung und Durchführung zwischen ihr und den Kunden abgeschlossener Verträge,

2. für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten,

3. im Rahmen von Kunden erteilter – jederzeit mit Wirkung für die Zukunft frei widerruflicher – Einwilligungen,

und

4. zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens (Öffentlichkeitsarbeit und Werbung), soweit entgegenstehende Kundeninteressen nicht überwiegen.

2.2 Teilweise überträgt die LGS Frankenberg/Sa. gGmbH die Verarbeitung von Daten auf Dienstleister, mit denen zuvor datenschutzrechtliche Vereinbarungen abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfolgen im gesetzlich angeordneten Umfang Datenübermittlungen an Dritte. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittstaaten ist nicht beabsichtigt.

2.3 Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn der Verarbeitungszweck entfallen ist, berechtigte Interessen für die weitere Speicherung fehlen und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

2.4 Natürliche Personen, deren Daten verarbeitet werden, können jederzeit Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, ihr Recht auf Datenübertragbarkeit ausüben oder einer Datenverarbeitung widersprechen. Erteilte Einwilligungen zur Datenverarbeitung sind mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.

2.5 Zu Gunsten des Besuchers besteht ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Bei Fragen und Anregungen zum Datenschutz können Sie sich jederzeit – auch vertraulich – an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden, den Sie unter datenschutz@frankenberg-sachsen.de 

3. Veranstaltungen durch Dritte/Sonderveranstaltungen

Die Durchführung von Veranstaltungen durch Dritte auf dem Landesgartenschaugelände erfolgt selbstständig durch und in alleiniger Verantwortung des Sonderveranstalters gemäß dessen Bedingungen. Der Zutritt zu kostenpflichtigen Sonderveranstaltungen ist nur mit einer entsprechenden Eventkarte möglich.

4. Leistungen durch Dritte 

Bei Problemen mit Leistungen von Service-Dienstleistern (z.B. Gastronomie, Einlass, Pflege, Shuttle, Parkplätze, etc.) wenden Sie sich bitte direkt an die LGS Frankenberg/Sa. gGmbH. Leistungen durch Dritte erfolgen, auch wenn sie aufgrund Gestattung seitens der LGS Frankenberg/Sa. gGmbH erbracht werden, durch diese selbstständig und in eigener Verantwortung. Durch die Inanspruchnahme solcher Leistungen Dritter entstehen keine vertraglichen Beziehungen des Besuchers zur LGS Frankenberg/Sa. gGmbH oder Ansprüche gegen diese.

5. Eintrittskarten 

5.1       Grundsätzliches

5.1.1    Es gelten allein diese AGB für den Kauf und die Nutzung von Eintrittskarten und Eintrittskartengutscheinen der Landesgartenschau Frankenberg/Sa. 2019. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Besuchers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

5.1.2    Der Kartenkauf ist über den Online-Shop der LGS Frankenberg/Sa. gGmbH, an den Vorverkaufsstellen, an den Tageskassen und bei autorisierten Verkaufspartnern möglich.

5.1.3    Der Besucher gilt als Kunde, soweit der Zweck des Kartenkaufs nicht seiner gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer ist dagegen jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Kartenkauf in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

5.1.4    Das Landesgartenschaugelände darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder Zugangsberechtigung betreten werden. Bei ermäßigten Karten muss der Karteninhaber den entsprechenden Berechtigungsnachweis bei sich tragen und ggf. vorzeigen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, wird die Karte ersatzlos eingezogen und die Zutrittserlaubnis auf die Ausstellungsflächen verwehrt bzw. widerrufen.

5.1.5    Eintrittspflichtige Bereiche der Landesgartenschau Frankenberg/Sa. 2019 sind: der Naturerlebnisraum Zschopauaue und die Paradiesgärten Mühlbachtal.

5.2       Eintrittskarten

5.2.1    Dauerkarten

Die Dauerkarten sind personenbezogen und nur in Verbindung mit dem Passbild und dem Personalausweis gültig. Das Passbild wird dabei fest mit der gültigen Dauerkarte verbunden, indem es auf die Plastikkarte aufgedruckt wird. Sie berechtigt während ihrer Gültigkeitsdauer ausschließlich denjenigen Besucher zum Eintritt, für den sie ausgestellt worden ist.

Manipulation an dieser Dauerkarte sowie am ausgedruckten Passbild führt zur Entwertung dieser Dauerkarte.

Eine begünstigte Dauerkarte erhalten Auszubildende, Studenten/innen, Schüler/innen ab 18 Jahren, Bundesfreiwilligendienst-Leistende, Grundsicherungsempfänger, Empfänger von Arbeitslosengeld I und II und Menschen mit Behinderungen ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent bei Vorlage des entsprechenden Nachweises. Sofern laut Behindertenausweis eine Begleitperson erforderlich ist, hat diese freien Eintritt. Maßgeblicher Zeitpunkt der Nachweisführung ist der Tag des Kartenerwerbs. Nachweise sind permanent zusammen mit der Eintrittskarte beim Besuch des Gartenschaugeländes mitzuführen.

Die Dauerkarte berechtigt zum uneingeschränkten Besuch aller Ausstellungsflächen der Landesgartenschau Frankenberg/Sa. 2019 während des gesamten Ausstellungszeitraums zu den üblichen Öffnungszeiten. Ausgenommen sind besonders ausgewiesene Sonderveranstaltungen mit separatem Eintritt sowie geschlossene Veranstaltungen.

Die Dauerkarte ist mitzuführen und beim Einlass bzw. auf Verlangen von Mitarbeitern der LGS Frankenberg/Sa. gGmbH sowie beauftragten Sicherheitsunternehmen vorzuzeigen.

5.2.2    Saisondauerkarten

Für die Saisondauerkarten gelten die gleichen Bedingungen wie für die Dauerkarten.
Es gibt zwei Kategorien von Saisondauerkarten:
Saisondauerkarte I ist gültig vom 20.04.2019 bis 14.07.2019
Saisondauerkarte II ist gültig vom 13.07.2019 bis 06.10.2019

5.2.3    Tageskarten

Die Tageskarte berechtigt zum einmaligen Besuch aller Landesgartenschauflächen im Veranstaltungszeitraum zu den üblichen Öffnungszeiten.

Beim erstmaligen Betreten eines der Gartenschaubereiche wird die Karte entwertet. Bei Verlassen des Geländes erhält jeder Besucher einen Stempel auf den Handrücken, der jederzeit an diesem Tag den Zutritt in jeden Landesgartenschaubereich ermöglicht. Somit wird auch ein Besuch der Frankenberger Innenstadt leicht gemacht und der Wiedereintritt ins Landesgartenschaugelände ist gesichert.

Eine erworbene Tageskarte kann an jedem Öffnungstag der Landesgartenschau Frankenberg/Sa. 2019 zwischen dem 20.04.2019 und dem 06.10.2019 nach eigener Wahl eingesetzt werden.

Tageskarten berechtigen nicht zum Eintritt zu ausgewiesenen Sonderveranstaltungen mit separatem Eintritt oder zu geschlossenen Veranstaltungen.

5.2.4    Tageskarten Erwachsene

Erwachsene können eine beliebige Anzahl eigener Kinder bzw. Enkel bis zum vollendeten 17. Lebensjahr mit in das Landesgartenschaugelände nehmen. Die Kinder/Enkel erhalten dann eine Null-Karte.

5.2.5    Tageskarten Begünstigte

Eine begünstigte Tageskarte erhalten Auszubildende, Studenten/innen, Schüler/innen ab 18 Jahren, Bundesfreiwilligendienst Leistende, Grundsicherungsempfänger, Empfänger von Arbeitslosengeld I und II und Menschen mit Behinderungen ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent bei Vorlage des entsprechenden Nachweises. Sofern laut Behindertenausweis eine Begleitperson erforderlich ist, hat diese freien Eintritt.

Maßgeblicher Zeitpunkt der Nachweisführung ist der Tag des Kartenerwerbs. Nachweise sind zusammen mit der Eintrittskarte beim Besuch des Gartenschaugeländes mitzuführen.

5.2.6    Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche zählen zu dieser Kategorie vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr.

Kinder bis einschließlich 6 Jahre haben freien Eintritt.

Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson Zutritt, die ebenfalls im Besitz einer gültigen Eintrittskarte ist. Sie dürfen auf dem Landesgartenschaugelände nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

5.2.7    Grünes Klassenzimmer

Für die Teilnahme am buchbaren, schulpädagogischen Programm der Landesgartenschau Frankenberg/Sa. 2019 ist eine gültige Zugangsberechtigung notwendig. Diese wird nach Buchung, Bestätigung und Bezahlung durch die berechtigten Mitarbeiter übergeben oder an der Tageskasse hinterlegt bzw. kann gegen Vorlage der Buchungsbestätigung an der Tageskasse erworben werden.
Für Schulklassen gilt der angegebene Preis pro Schüler/in.
Im Klassenverband (ab 10 Schülern/innen) haben 2 Begleitpersonen freien Eintritt.

5.2.8    Preise & Zahlungsweise

Alle Karten werden zu den in der Preisliste genannten Preisen verkauft.
Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Zahlungen erfolgen bar, per inländischer EC-Karte oder per Überweisung. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Vorkasse.

5.3       Kommissionäre und Großabnehmer

5.3.1    Personenkreis, Registrierung

Kommissionäre und Großabnehmer können Privatpersonen, Vereine und Unternehmen sein, wie z.B. Gruppenreiseveranstalter, Omnibusbetreiber, Reisebüros der Bustouristik, Paketer, Busreiseveranstalter etc. Der Kommissionär oder Großabnehmer muss der LGS Frankenberg/Sa. gGmbH gegenüber einen geeigneten Nachweis erbringen (Personalausweis, Gewerbeschein, Handelsregisterausweis o.ä.). Jeder Kommissionär oder Großabnehmer muss sich vorab bei der LGS Frankenberg/Sa. gGmbH anmelden, vorzugsweise per Email an m.teichmann@lgs-frankenberg.de, ansonsten auch schriftlich per Brief oder Fax.
Für die letztendliche Gesamtabnahmemenge, die für die Höhe eines möglichen Rabattes maßgeblich ist, werden nur diejenigen Buchungen berücksichtigt, die über die jeweilige Kundennummer durchgeführt wurden.
Die Bestellung der Eintrittskarten kann per E-Mail oder Fax erfolgen.

5.3.2    Rabattstaffelung

Die Rabattstaffelung betrifft nur die Kartenart Tageskarte Erwachsene (16,00 €) und kann nur auf die mit der persönlichen Kundennummer durchgeführten Buchungen angewendet werden. Eine nachträgliche Zuordnung der Buchung zur persönlichen Kundennummer ist nicht möglich.

Es gilt folgende Rabattstaffelung:

Abnahmemenge                         Eintrittskartenpreis

0 bis 20 Karten                                   16,00 €
21 bis 200 Karten                               14,00 €
201 bis 500 Karten                             13,00 €
Ab 501 Karten                                    12,00 €

Die erste Abnahmemenge ist auf maximal 100 LGS-Eintrittskarten beschränkt. Weitere Eintrittskarten werden erst nach Zahlung noch offener Buchungen versendet. Die Rabattauszahlung erfolgt bis spätestens 31.12.2019.

5.3.3    Zahlung, Versand, Rückgabe

Die Rechnungslegung für die Buchungen erfolgt mit Lieferung und Lieferschein der LGS-Eintrittskarten. Nicht genutzte Eintrittskarten müssen bis spätestens zum 01.12.2019 zurückgegeben werden. Die sich daraus ergebende Restsumme der letzten Buchung wird damit zur Überweisung an die LGS Frankenberg/Sa. gGmbH fällig.
Bereits entwertete Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden.
Nach der Rabattauszahlung ist keine Rückgabe von LGS-Eintrittskarten mehr möglich.

 

6. Wiederverkäufer  

Der Wiederverkäufer hat diese AGB in den Vertrag mit seinem Kunden wirksam einzubinden. Soweit eine wirksame Einbindung nicht erfolgt und die Kunden des Wiederverkäufers Ansprüche gegen die LGS Frankenberg/Sa. gGmbH berechtigt geltend machen, die bei Einbeziehung der AGB nicht bestehen würden, verpflichtet sich der Wiederverkäufer zur Leistung von Schadensersatz an die LGS Frankenberg/Sa. gGmbH.

7. Verkaufsvorgang

Bis zum Beginn der Landesgartenschau Frankenberg/Sa. 2019 können Karten an Vorverkaufsstellen bei ausgewählten Partnern der LGS Frankenberg/Sa. gGmbH erworben werden. Dauerkarten und Tageskarten können in der Geschäftsstelle der Veranstaltungs- und Kultur GmbH im Veranstaltungs- und Kulturforum Stadtpark erworben werden. Ab dem 20.04.2019 bis zum 06.10.2019 erfolgt der Kartenverkauf an den Eintrittskassen zum Gartenschaugelände. Außerdem findet der Tageskartenverkauf in den Geschäftsstellen der Freien Presse statt.

8. Verlust oder Diebstahl von Eintrittskarten 

8.1 Im Falle des Verlustes/Diebstahls einer Dauerkarte kann eine Neuausstellung nach Ermessen der LGS Frankenberg/Sa. gGmbH erfolgen.  Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht. Für die Sperrung der alten Dauerkarte, sowie die Ausstellung einer neuen Dauerkarte ist die LGS Frankenberg/Sa. gGmbH berechtigt, dem betroffenen Besucher ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 € zu berechnen. Bei verlorenem Interesse des Kunden oder der Kundin an seinem/seiner Dauerkarte besteht kein Anspruch auf Wertersatz.

8.2 Im Falle des Verlustes einer Tageskarte besteht weder ein Anspruch auf eine Ersatzkarte noch auf sonstigen Ersatz.

 

9. Ein- und Zutrittsberechtigung 

9.1 Tages- und Dauerkarten berechtigen zum Zutritt in das Landesgartenschaugelände während der Öffnungszeiten. Sie berechtigen nicht zum Eintritt von vergütungspflichtigen Sonderveranstaltungen.

9.2 Tageskarten berechtigen zum Eintritt auf das Landesgartenschaugelände an nur einem Kalendertag nach Wahl des Karteninhabers während der Dauer der Landesgartenschau Frankenberg/Sa. 2019. Sie verlieren mit dem ersten Eintritt ins Gelände und nach Entwertung ihre Gültigkeit. Für den Fall des Wiedereintritts am gleichen Tag sind die hierfür getroffenen besonderen organisatorischen Regelungen zu beachten. Tages- und Dauerkarten sind während des Besuches des Landesgartenschaugeländes mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Tageskarten sind nach erfolgtem Eintritt nicht übertragbar.

9.3  Eintrittskarten, die verfälscht oder in sonstiger Weise manipuliert sind, berechtigen nicht zum Eintritt und werden von der LGS Frankenberg/Sa. gGmbH ersatz- und entschädigungslos eingezogen. Gleiches gilt im Falle der missbräuchlichen Verwendung von Eintrittskarten. Diesbezüglich behält sich die LGS Frankenberg/Sa. gGmbH weitere rechtliche, insbesondere strafrechtliche Schritte gegen den Verwender vor.

9.4 Weder die Tageseintrittskarte noch die Dauerkarte berechtigen den Zugang zu in sich geschlossenen Veranstaltungen sowie Betriebsräumen etc.

9.5 Der Umtausch von bereits erworbenen Karten/Gutscheinen oder Geldersatz ist ausgeschlossen. Ersatz für verloren gegangene Karten wird nicht gewährt. Besucher, denen gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen wurde, bzw. wird, haben keinen Anspruch auf Geldersatz für bereits gelöste Eintrittskarten. Für vergütungspflichtige Sonderveranstaltungen gelten gesonderte Regelungen.

9.6  Zusätzlich kann für Sonderveranstaltungen ein gesonderter Eintritt erhoben werden.

10. Öffnungs-, Einlass- und Kassenzeiten

April, Mai, September, Oktober:

Kassen:   9.00 Uhr – 17.00 Uhr

Einlass:    9.00 Uhr – 19.00 Uhr

Gelände:  9.00 Uhr – Einbruch der Dunkelheit

Juni, Juli, August:

Kassen:   9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Einlass:    9.00 Uhr – 19.00 Uhr

Gelände:  9.00 Uhr – Einbruch der Dunkelheit

Bei Einbruch der Dunkelheit ist das Gelände zu verlassen. Zu Abendveranstaltungen werden die Öffnungs- und Einlasszeiten verlängert. Die Nachtsperrzeit beginnt bei Spätveranstaltungen 30 Minuten nach Veranstaltungsende. Außerhalb dieser Zeit dürfen sich Personen auf dem Gelände nur aus dienstlichen Gründen oder mit besonderer Erlaubnis aufhalten.

11. Gästeführungen

11.1  Vertragsschluss

Die Anfrage einer Gästeführung sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Führungstermin erfolgen. Die Anfrage kann telefonisch oder schriftlich (per E-Mail) erfolgen. Der Gast erhält anschließend eine Bestätigung. Die Bestätigung enthält folgende Angaben:

  • Zeitpunkt und Treffpunkt für die Führung

  • Dauer der Führung

  • Art der Führung

    (ggf. spezielle inhaltliche Ausrichtung oder Sprache)

  • Gesamtpreis und Zahlungsweise.

11.2  Führungszeiten

Gästeführungen werden zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Geländes der LGS Frankenberg/Sa. gGmbH durchgeführt.

11.3 Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anfrage angegebenen Preise. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten stets für eine Gruppengröße bis maximal 25 Personen. Der Preis ist auch dann maßgeblich, wenn die Gruppe aus weniger Personen besteht. Übersteigt die Gruppengröße 25 Personen, ist ein(e) weitere(r) Gästeführer(in) anzufragen. Die Zahlung durch den Gast erfolgt vor der Führung in bar direkt an den Ansprechpartner für Gästeführungen. Die Entrichtung des Betrags für Gästeführungen berechtigt NICHT zum Eintritt auf das Landesgartenschau-Gelände. Eintrittskarten sind vor der Führung gesondert zu erwerben.

11.4 Stornobedingungen

Der Gast kann eine reservierte Führung bis spätestens zehn Werktage vor dem vereinbarten Tag der Gästeführung kostenfrei stornieren oder eine Änderung vornehmen. Erfolgt die Stornierung nach dem vorgenannten Termin wird ein Ausfallhonorar von 15 Euro fällig.

11.5 Verspätung

Verspätungen der Gruppe sind dem Infopunkt der Landesgartenschau telefonisch anzuzeigen. Erscheint der Gast mehr als 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin zur Führung, ohne die Verspätung mitgeteilt zu haben, behält sich der Gästeführer vor, die Führung nicht durchzuführen.

11.6  Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt, die der Gästeführer nicht zu vertreten hat, z.B. Naturkatastrophen, Sturmwarnung, Krieg o. ä., und die eine Gästeführung unmöglich machen, entfallen die beiderseitigen Leistungspflichten, ohne dass einer Partei daraus Ansprüche auf Aufwendungs- oder Schadensersatz entstehen. Bereits bezahlte Entgelte für Führungen werden der Gruppe umgehend zurückerstattet.

12. Haftung der LGS Frankenberg/Sa. gGmbH 

12.1 Für Schäden haftet die LGS Frankenberg/Sa. gGmbH nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der LGS Frankenberg/Sa. gGmbH oder eines Ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

12.2     Vorstehende Haftungsregelungen gelten für vertragliche wie auch für außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

12.3     Besucher haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

12.4     Fundgegenstände sind am Info-Punkt in Blumenhalle abzugeben. Die LGS Frankenberg/Sa. gGmbH schließt jegliche Haftung für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände aus. Nach einer Frist von max. drei Tagen wird die LGS Frankenberg/Sa. gGmbH Fundsachen gemäß § 965 BGB an die zuständige Behörde (örtliches Fundbüro) weitergeben.

 

13. Geltung spezieller zusätzlicher Regelungen

Es gilt zusätzlich die Besucherordnung der LGS Frankenberg/Sa. 2019 – siehe unter www.lgs-frankenberg.de.

14. Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Chemnitz.

Landesgartenschau Frankenberg/Sa. gemeinnützige GmbH

Markt 15

Besucheradresse: Kirchgasse 6

09669 Frankenberg/Sa.